!!! Aktuelle Informationen: Präsenzunterricht entfällt auch am 18.01.2024 !!!

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte, liebe Schülerinnen und Schüler,

soeben hat uns die Bezirksregierung darüber informiert, dass auch am Donnerstag, den 18.01.2024, der Präsenzunterricht im Kreis Euskirchen entfällt.

Wenn Sie eine Notbetreuung benötigen, können sie sich hier ab ca. 18 Uhr dafür anmelden. Die aktualisierte Abfrage wird später bereitgestellt.

Die Kinder erhalten wiederum Aufgaben nach Stundenplan im Sinne des Distanzunterrichtes. Die Lehrerinnen und Lehrer stehen für Rückfragen zu den Zeiten des Unterrichts per Teams zur Verfügung.

Herzliche Grüße

Sandra Köhn

Der Link zur Anmeldung zur Notbetreuung am 18.01.2024: https://forms.office.com/e/552YYHpGJN

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Unterrichtsausfall aufgrund der Wetterbedingungen; Infoveranstaltung zur Oberstufe entfällt

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte, liebe Schülerinnen und Schüler,

in Absprache mit der Stadt, allen Schulleiterinnen und Schulleitern des Stadtgebiets sowie der Firma Schäfer gilt für morgen, den 17.01.2024, folgende Regelung:

  • Die Schulen des Stadtgebiets bleiben morgen geschlossen.  Unsere Schule gewährleistet eine Notbetreuung von 07:30 bis 12:40 Uhr.
  • Falls Sie eine Notbetreuung benötigen, füllen Sie bitte die folgende Abfrage aus zwecks besserer Planbarkeit von unserer Seite. Die Busse fahren morgens, nicht aber mittags, so dass Sie den Rückweg Ihrer Kinder selbst organisieren müssen.

https://forms.office.com/e/zuFZMfgEQy

  • Die Schülerinnen und Schüler erhalten über Teams Aufgaben für den morgigen Tag. Die Fachlehrerinnen und Fachlehrer sind zu den jeweiligen Unterrichtszeiten per Teams erreichbar, falls es Nachfragen zu den Aufgaben geben sollte.
  • die Informationsverantstaltung zur gymnasialen Oberstufe entfällt und wird vom 17.01.2024 auf den 24.01.2024 verlegt

Zur Zeit gehen wir davon aus, dass der Schulbetrieb am Donnerstag normal ablaufen wird. Wenn nicht, erhalten im Laufe des morgigen Tages weitere Informationen.

Mit herzlichen Grüßen!

Sandra Köhn

Stellvertretende Schulleiterin

Verkehrsbeeinträchtigungen im Kreis Euskirchen am 08.01.2024

Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern und Erziehungsberechtigte, liebe Schulgemeinschaft!

Durch die Proteste der Landwirte – es sind verschiedene Fahrten mit Traktorenkolonnen geplant – kann es am Montag, den 08.01.2024, zu Verkehrsbehinderungen im Kreis Euskirchen kommen.

Insgesamt wurden diese laut Presseberichten jedoch so geplant, dass es nicht zu einem kompletten Verkehrschaos kommen sollte.

Wir haben uns in der SL beraten und sind zu der Entscheidung gekommen, normalen Unterricht am Montag anzustreben.

Ich wünsche uns allen als Schulgemeinschaft eine guten und gelungenen Start in das neue Jahr 2024!

Tag der offenen Tür am 09.12.2023

Herzlich eingeladen sind alle Kinder der vierten Schuljahre mit ihren Eltern sowie alle Oberstufeninteressierten am Samstag, den 9. Dezember, ab 9.30 Uhr, zum Tag der offenen Tür in die Mechernicher Gesamtschule, Heinrich-Heidenthal-Str. 5.

Wir freuen uns auf Ihren Besuch.

Lehrerfortbildung am 08.11.2023

Aufgrund eines päd. Tages bleibt die Schule am 08.11.2023 geschlossen. Die Schülerinnen und Schüler haben an diesem tag Studientag.

Elternsprechtag

Der 1. Eltern- und Schülersprechtag des Schuljahres 2021/22 findet am Donnerstag, den 02 November 2023, von 8:30 Uhr bis 17:30 Uhr statt.
Die Schülerinnen und Schüler haben an diesem Tag Studientag.

Termine können ab Mittwoch, den 25.10.2023 über die Klassenlehrerinnen und Klassenlehrer vereinbart werden.  Die Schülerinnen und Schüler sollen bei den vereinbarten Terminen teilnehmen.

Deutschlandtickets

Die Deutschlandtickets für die Buskinder können erst nach den Ferien ausgeteilt werden. Schülerinnen und Schüler , die ihre Fahrkarte in den Herbstferien benötigen, können diese bei der Firma Schäfer, Kiefernweg 44, Mechernich abholen.

Hitzefrei

Aufgrund der vorhergesagten Temperaturen endet der Unterricht für die Jahrgänge der Sekundarstufe I am Montag, den 11.09.2023 nach der 6. Stunde. Für Schülerinnen und Schüler der Jahrgangstufen 5 und 6 kann im Bedarfsfall eine Betreuung im Rahmen des Ganztags (bis 14:55) gewährleistet werden. Bitten wenden Sie sich in diesem Fall an das verantwortliche Klassenlehrerteam. Der Unterricht in der Sekundarstufe II findet am Montagnachmittag planmäßig statt.

Mehr Informationen zum Thema “Hitzefrei” finden Sie auf der Website des Ministeriums für Schule und Bildung.

Alte Beiträge:

!!! Einschulungsfeier der neuen Fünftklässlerinnen und Fünftklässler am 07.08.2023 !!!

Die Einschulungsfeier ist am Montag, den 07.08.2023 um 11:00 Uhr

  • Beginn 11:00 Uhr mit einem Gottesdienst in der St. Johannes-Baptist-Kirche in Mechernich
  • 11:50 Uhr Begrüßungsfeier in der Aula des Schulzentrums (im Gebäude des Gymnasiums am Turmhof). Die Veranstaltung endet um ca. 12:45 Uhr.

ABSAGE DER ABITURPRÜFUNGEN AM 19.04.2023

Staatssekretär Hr. Dr. Maurer teilte soeben mit, dass der Prüfungstag (19.04.2023) für die Fächer Biologie, Chemie, Ernährungslehre, Informatik, Physik und Technik im Grundkurs und im Leistungskurs auf den bisher prüfungsfreien Tag, Freitag, den 21.04.2023, verschoben wird.

 Elternsprechtag

Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,
wir laden Sie herzlich ein zum 2. Eltern- und Schülersprechtag des Schuljahres 2022/23 am

Mittwoch, den 29. März 2023, von 14:00 Uhr bis 18:30 Uhr

Dem Schulgesetz entsprechend bitten wir besonders diejenigen Eltern und Erziehungsberechtigten zum Gespräch mit den jeweiligen Klassenlehrerinnen und Klassenlehrern ihres Kindes, die den ersten Elternsprechtag nicht nutzen konnten. Die Schülerinnen und Schüler werden in den nächsten Wochen wieder im Klassenrat auf das Gespräch vorbereitet, müssen teilnehmen und sollen zu Beginn des Termins bei der Klassenlehrerinnen/Klassenlehrern zum eigenen Lern- und Sozialverhalten sowie ihrem Leistungsstand Stellung nehmen. Zum Abschluss werden Vorhaben und Ziele vereinbart.

Unseren aktuellen Elternbrief zum Elternsprechtag finden Sie hier. 

Anpassung der Coronaregelungen zum 1. Februar 2023

Folgende Informationen erreichten uns durch das Schulministerium:

Das Ministerium für Schule und Bildung hat am Mittwoch die Schulen in Nordrhein-Westfalen über den weiteren Umgang mit Corona informiert. Hintergrund ist, dass die auch für den Schulbereich wichtigen Corona-Verordnungen des Gesundheitsministeriums zum 31. Januar 2023 auslaufen.

Schul- und Bildungsministerin Dorothee Feller hob den engen Abstimmungsprozess innerhalb der Landesregierung hervor und erklärte: „Mit unserem Handlungskonzept Corona sind die Schulen gut durch den Herbst und den Winter gekommen. Die Erfahrungen der vergangenen Wochen und Monate haben gezeigt, dass die Menschen in unserem Land und vor allem auch in unseren Schulen sehr verantwortungsvoll handeln. Das abnehmende Infektionsgeschehen und der hohe Immunisierungsgrad der Bevölkerung und damit auch bei Lehrkräften, Schülerinnen und Schüler machen es nun möglich, dass wir an unseren Schulen einen großen Schritt hin zu einer gelebten Normalität gehen.“

Die Corona-Test-und-Quarantäneverordnung wird mit dem 31. Januar 2023 ersatzlos entfallen. Die Corona-Schutzverordnung wird mit nur noch wenigen Vorschriften fortgeführt. Für den Schulbereich wird es keine Sonderregelungen mehr geben.

Detaillierte Informationen zu den einzelnen Regelungen finden Sie hier.  
Ferner verweisen wir auf die aktuellen Briefe der Ministerin an die Eltern sowie die volljährigen Schülerinnen und Schüler.

Brief der Ministerin an volljährige Schülerinnen und Schüler.

Brief der Ministerin an Eltern und Erziehungsberechtigte.

Tag der offenen Tür am 03.12.2022 von 9:30 – 13:00 Uhr

Sehr geehrte Damen und Herren,

auch in diesem Jahr möchten wir Ihnen und Ihren Kindern wieder einen Einblick in das Leben- und Lernen an unserer Gesamtschule geben.
Besuchen Sie uns gemeinsam mit Ihrem Kind am 03.12.2022 von 9:30 – 13:00 Uhr.
Die Einladung richtet sich besonders an alle Schülerinnen, Schüler und Eltern der 4. und 10. Schuljahre.

Wir freuen uns auf Ihren Besuch.

(Flyer zum vergrößern anklicken)

!!! UNTERICHTSAUSFALL am Mittwoch, den 09.11.2022 !!!

Am Mittwoch, den 09.11.2022, findet aufgrund eines schulinternen Fortbildungstages kein Unterricht in Präsenz statt.
Der Tag ist von den Schülerinnen und Schülern als Studientag zu nutzen.

Brief der Schulministerin Dorothee Feller zu Corona- und Energiesparmaßnahmen vom 29.09.2022

Liebe Schulgemeinschaft,

anbei finden Sie zwei Schreiben der Ministerin des Ministeriums für Schule und Bildung Dorothee Feller.
Beide Schreiben enthalten unter anderem Hinweise zum Umgang mit Corona und zu Energiesparmaßnahmen im Winter 2022/2023

Brief an die Eltern und Erziehungsberechtigten

Brief an die volljährigen Schülerinnen und Schüler

Alle wichtigen Informationen zum Schulbetrieb in Zeiten einer Energieversorgungskrise finden Sie auf der Internetseite der Schulministeriums.

 Beginn des Schuljahres und Schreiben der neuen Schulministerin Dorothee Feller

Liebe Schulgemeinschaft,

anbei finden Sie/Ihr zwei Schreiben der neuen Ministerin des Ministeriums für Schule und Bildung Dorothee Feller.
Beide Schreiben enthalten unter anderem Hinweise zum Umgang mit Corona im neuen Schuljahr.

Schreiben an die Eltern

Schreiben an die volljährigen Schülerinnen und Schüler

Die wichtigsten Informationen

  • am ersten Schultag nach den Sommerferien besteht für alle Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit sich in der Schule zu testen
  •  im Rahmen einer neuen Teststrategie in NRW wird das Ziel einer anlassbezogenen Testung im häuslichen Umfeld verfolgt. Dies bedeutet, dass Sie als Eltern  Ihr Kind im Verdachtsfall vor Antritt des Schulweges selbst testen und gegebenenfalls zuhause zu behalten sollten.
  • Sollte sich bei einem Kind in der Schule aufgrund offenkundiger Symptome einer Atemwegsinfektion ein begründeter Verdacht auf eine mögliche Corona-
    Infektion ergeben, wird die zuständige Lehrkraft oder Betreuungsperson die Schülerin bzw. den Schüler darum bitten, eine anlassbezogene Testung mit
    einem Antigenselbsttest vorzunehmen
  • vor dem Hintergund der aktuellen Lage empfiehlt es sich, auch eigenverantwortlich weiterhin auf bewährte Infektionsschutzmaßnahmen zurückzugreifen. Regelmäßiges Händewaschensowie das Tragen einer Maskewerden empfohlen.
  • Das regelmäßige Lüften der Klassenräume wird beibehalten

****Entfall der Aufführung des Literaturkurses Q1 am 13.06.2022****

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Aufführung des Literaturkurses der Q1 wird krankheitsbedingt verschoben.
Über das neue Aufführungsdatum informieren wir Sie zeitnah auf unserer Homepage.

****Unterrichtsende am Donnerstag (02.06) bereits um 12:40****

Aufgrund der Zeugniskonferenzen des Jahrgangs 10 endet der Unterricht am Donnerstag, den 02.06.2022, für alle Jahrgänge um 12:40.

 ****Unterrichtsende am Mittwoch (25.03) bereits um 12:40****

Aufgrund der mündlichen Abiturprüfungen endet der Unterricht am Mittwoch, den 25.03, für alle Jahrgänge um 12:40.

****Unterrichtsende um 11:30 aufgrund einer Unwetterwarnung (20.05.2022)****

Die folgenden Regelungen wurden durch die bezirksregierung Köln getroffen:

Auf Grundlage des Erlasses „Regelungen zum Unterrichtsausfall und anderen schulischen Maßnahmen bei Unwettern und anderen extremen Wetter-Ereignissen“ wurde durch die Schulabteilung der Bezirksregierung Köln festgelegt, dass das Unwetter einen geordneten Unterrichtsbetrieb in Präsenz ohne eine Gefährdung von Schülerinnen und Schülern in Teilen des Regierungsbezirks Köln ab dem späten Vormittag nicht weiter zulässt.

Im Regierungsbezirk Köln findet daher spätestens ab 11:30 Uhr kein Unterricht in Präsenz mehr statt. Ausgenommen hiervon sind schriftliche Nachschreibprüfungen im Abitur sowie Prüfungen in den Berufskollegs.

Die Kinder dürfen von Ihnen abgeholt werden.

Schülerinnen und Schüler die nicht abgeholt werden können, werden durch uns bis um 12:40 betreut.

****18.02.2022 Unterrichtsende nach der 6. Stunde****

Aufgrund der Witterungsverhältnisse endet der Unterricht für alle Jahrgänge heute nach der 6. Stunde um 12:40.

Die Schülerbeförderung am Nachmittag (14:55) entfällt.

****Morgen, Donnerstag, 17.02.2022 Unterrichtsausfall in NRW****

Auf Anordnung des Ministeriums fällt der Unterricht an Schulen in NRW am 17.02.2022 aufgrund einer Unwetterwarnung vollständig aus. Die Schule bleibt an diesem Tag geschlossen. Auch die Schülerbeförderung entfällt.

Aktuelle Regelungen zum Schulbetrieb unter Coronabedingungen (Stand: 10.02.2022)

Die folgenden Regelungen wurden durch das Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen getroffen. Alle Informationen zum angepassten Schulbetrieb finden Sie unter: https://www.schulministerium.nrw.de/themen/schulsystem/angepasster-schulbetrieb-corona-zeiten

Bitte beachten Sie auch die aktuelle Schulmail.

Studientag am 16.02.2022 und Karneval 2022

Am Mittwoch, den 16.02.2022 findet wegen einer ganztägigen Lehrerfortbildung kein Unterricht statt.
Am Weiberfastnachtsdonnerstag, 24.02.2022, endet der Unterricht um 10:50 Uhr, die Busse fahren (nur) um 11:00 Uhr.
Die Karnevalstage, Freitag 25.02.2022 sowie Montag, 28.02.2022 und Dienstag 01.03.2022 sind unterrichtsfrei.

Ausweitung der Testungen ab dem 10.01.2022

Ab dem ersten Schultag nach den Weihnachtsferien (10. Januar 2022) gelten die bekannten Testregelungen für alle Schülerinnen und Schüler unabhängig von ihrem Immunisierungsstatus. Das bedeutet, dass sowohl immunisierte (geimpfte und genesene) als auch nicht immunisierte Schülerinnen und Schüler an den Testungen teilnehmen müssen.

Am ersten Schultag im neuen Jahr (10. Januar 2022) wird daher in allen weiterführenden Schulen eine Testung mit Antigen-Selbsttests bei allen Schülerinnen und Schülern durchgeführt.

Die Testungen erfolgen dreimal wöchentlich.

Maskenpflicht am Sitzplatz

Nach Annordnung durch das Ministerium, wird Maskenpflicht am Sitzplatz wird nach gründlicher Abwägung aller Gesichtspunkte ab morgen, 2. Dezember 2021, wieder eingeführt. Die Coronabetreuungsverordnung wird dementsprechend geändert.

Bitte beachten Sie dazu auch die Hinweise in der Schulmail vom 01.12.2021

Wichtige Infos zum Tag der offenen Tür am 04.12.2021

Für alle Besucherinnen und Besucher des Tages der offenen Tür gilt die 2G – Regelung. Bitte halten Sie Ihre Zertifikate, einen Lichtbildausweis und ein ausgefülltes Kontaktformular zur Einlasskontrolle bereit. Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren sind von der 2G – Regelung ausgenommen.
Wir bitten Sie darum, möglichst ohne Geschwisterkinder zu kommen.

Bitte beachten Sie auch, dass der Besuch am Tag der offenen Tür auschließlich interessierten Schülerinnen und Schüler der vierten Schuljahre, deren Eltern und Oberstufeninterssierten gestattet ist.

Unser Kontakformular finden Sie auch unter:

https://www.gesamtschule-mechernich.de/wp-content/uploads/2021/11/Kontaktformular-fuer-den-Besuch-des-Tags-der-offenen-Tuer.pdf

Elternsprechtag

Der 1. Eltern- und Schülersprechtag des Schuljahres 2021/22 findet am Mittwoch, den 10. November 2021, von 8:30 Uhr bis 17:30 Uhr statt.
Die Schülerinnen und Schüler haben an diesem Tag Studientag.

Bitte beachten Sie, dass für die Teilnahme am Elternsprechtag die Maskenpflicht und die 3-G Regel gilt.

Informationen zum Schulbetrieb nach den Herbstferien

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen,

rechtzeitig vor Beginn der Herbstferien möchte ich Sie über die Regelungen informieren, die nach den Herbstferien an unseren Schulen gelten, um einen guten Schulstart und weiterhin einen sicheren Schulbetrieb zu ermöglichen. Anbei finden Sie die wichtigsten Auszüge aus der aktuellen Schulmail:

1.  Am ersten Schultag nach den Herbstferien (25. Oktober 2021) werden zum Unterrichtsbeginn in allen Schulen Testungen für Schülerinnen und Schüler durchgeführt, die nicht immunisiert (geimpft oder genesen) sind oder die keinen negativen Bürgertest vorlegen, der nicht älter als 48 Stunden ist.

2. Die zugunsten der Schülerinnen und Schüler unter 16 Jahren bestehende Regelung nach § 2 Absatz 8 Satz 3 Coronaschutzverordnung wird für die Dauer der Herbstferien ausgesetzt, da die Grundlage der Testfiktion – das engmaschige Testregime in den Schulen – in den Schulferien entfällt.Demnach benötigen Schülerinnen und Schüler – sofern sie nicht geimpft oder genesen sind – für alle 3G-Veranstaltungen in den Ferien einen aktuellen negativen Test. Dieses führt zu vermehrten Tests bei Freizeitaktivitäten in den Ferien und damit zu einer insgesamt besseren Überwachung der Infektionslage.

3. Die Bürgertests werden ab dem 11. Oktober 2021 grundsätzlich kostenpflichtig. Für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahre gilt dies jedoch nicht; die Tests bleiben kostenfrei.

4. Vor dem Hintergrund dieser positiven Entwicklung und unter Berücksichtigung des weiteren Infektionsgeschehens ist es die Absicht der Landesregierung, die Maskenpflicht im Unterricht auf den Sitzplätzen mit Beginn der zweiten Woche nach den Herbstferien (2. November 2021) abzuschaffen. Im Außenbereich der Schule besteht bereits heute keine Maskenpflicht mehr. Eine Maskenpflicht besteht dann nur noch im übrigen Schulgebäude insbesondere auf den Verkehrsflächen.

Neue Quarantäneregelungen und erweiterte Testung

  • Im Falle einer PCR-bestätigten SARS-CoV-2-Infektion bei einer Person im Klassen-oder Kursverband, einschließlich Lehrkräften und sonstigem Personal, ist die Anordnung einer Absonderung in der Regel auf den nachweislich infizierten Fall zu beschränken.
  • Weitergehende Quarantäneanordnungen für Kontaktpersonen sind nur mit Augenmaß in Abhängigkeit von der Einhaltung der allgemeinen Hygienemaßnahmen einschließlich eines Lüftungskonzeptes mit Frischluftzufuhr, des Testkonzepts und der Regelungen zum Tragen medizinischer Schutzmasken zu treffen. Die zuständige Gesundheitsbehörde trifft die jeweils erforderlichen Maßnahmen. […]
  • Um ein frühzeitiges Erkennen weiterer Infektionen zu ermöglichen, wird an Schulen mit regelhaften Coronatestungen mittels Antigentest ab dem 20. September 2021 regelhaft eine dritte wöchentliche Testung nach Vorgabe der CoronaBetrVO stattfinden.

Den vollständigen Erlass finden Sie hier.

Rahmenbedingungen für den Start in das neue Schuljahr 2021/2022 (Auszüge aus den aktuellen Schulmails)

(Quelle: Schulmail 05.08.2021)

Für unsere Gesamtschule gelten ab Schuljahresstart die folgenden Regelungen:

  1. Alle Schülerinnen und Schüler nehmen am Präsenzunterricht teil. Der Unterricht wird in allen Fächern nach Stundentafel in vollem Umfang erteilt.
  2. Die gemeinsam mit den kommunalen Spitzenverbänden, dem Gesundheitsministerium und der Unfallkasse NRW erarbeiteten Vorgaben für die Hygiene und den Infektionsschutz gelten fort. Sie haben sich bewährt und bieten einen zusätzlichen Schutz für alle am Schulleben Beteiligten.
  3. Mit Beginn des Schuljahres 2021/2022 bleiben die wöchentlichen Testungen an den Schulen sowie der Testzyklus erhalten. Von dieser Verpflichtung sind vollständig geimpfte und genesene Personen ausgenommen.
  4. Auch im neuen Schuljahr gilt zunächst die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske im Innenbereich der Schulen, nicht dagegen im Freien.
  5. Veranstaltungen zur Einschulung  sind möglich.
  6. Besonders für die Schulneulinge ist der Start des neuen Schuljahres mit viel Aufregung verbunden. Über die Schulaufsicht wurden die Schulen der Primarstufe zum Anfang der Sommerferien über die derzeit gültigen Verfahrensweisen zum Hygiene- und Gesundheitsschutz zur Begrüßung der Schulneulinge informiert.Das bedeutet insbesondere nach dem heutigen Stand, dass die bekannten Hygienemaßnahmen bei der Einschulungsfeier einzuhalten sind:
    • das Tragen von Masken,
    • die Einhaltung von Mindestabständen,
    • die einfache Rückverfolgbarkeit der Teilnehmenden
    • Um den Gesundheitsschutz für alle an der Einschulungsfeier Beteiligten zu gewährleisten, empfehlen wir Ihnen, Ihr Kind unmittelbar vor dem ersten Schultag testen zu lassen. Dieser Test kann bei einem Testzentrum kostenlos („Bürgertest“) erfolgen, oder Sie führen bei Ihrem Kind einen Antigen-Selbsttest durch (höchstens 48 Stunden zurückliegende Testung). Diese Empfehlung gilt auch für alle anderen an der Einschulungsfeier teilnehmenden Personen (Eltern, sonstige Begleitpersonen) mit Ausnahme derer, mit einer Immunisierung durch Impfung oder Genesung.
  7. Inzidenzunabhängiger Schulbetrieb in Präsenz.  Mit einer Neufassung der Coronabetreuungsverordnung wurde nunmehr geregelt, dass der Präsenzunterricht inzidenzunabhängig gewährleistet wird. Die übrigen Schülerinnen und Schüler haben sich insgesamt nicht länger als 15 Minuten in unmittelbarer Nähe (Sitznachbarn) der infizierten Person aufgehalten.
  8. Vorgehen bei Risikokontakten innerhalb der Schule (Quarantäne):  Bei einem Infektionsverdacht (Coronafall) in der Klasse oder Lerngruppe gelten die direkten Sitznachbarinnen und Sitznachbarn der infizierten Person (davor, dahinter, rechts und links) wegen der räumlichen Nähe sowie das Lehr- und das weitere Schulpersonal, das in engem Kontakt mit der infizierten Person stand, zunächst als „enge Kontaktpersonen“. Diese Personen haben sich auf Anordnung vorerst in eine 14-tägige Quarantäne zu begeben. (nicht mehr gültig, siehe oben)
  9. Von einer Einstufung der übrigen Schülerinnen und Schüler der Klasse als enge Kontaktpersonen soll hingegen bei Vorliegen der nachfolgenden Voraussetzungen abgesehen werden:
      • Die übrigen Schülerinnen und Schüler sowie die Lehrkräfte haben während des Unterrichts alle weiteren Präventionsmaßnahmen beachtet, also eine Maske korrekt getragen und alle anderen empfohlenen Hygienemaßnahmen einschließlich der korrekten Lüftung eingehalten. Bei einem zulässigen Verzicht auf die Maske im Unterricht (vgl. etwa § 2 Absatz 1 Satz 2 Nr. 5 CoronaBetrVO) muss der in diesen Einzelfällen notwendige Abstand (1,50 m) während des Unterrichts durchgängig eingehalten werde (nicht mehr gültig, siehe oben)

Neuregelung der Maskenpflicht ab dem 21.06.2021

Die Maskenpflicht entfällt im gesamten Außenbereich der Schulen, insbesondere auf Schul- und Pausenhöfen sowie auf Sportanlagen.

Innerhalb von Gebäuden, also in Klassen- und Kursräumen, in Sporthallen, auf Fluren und sonstigen Verkehrsflächen sowie den übrigen Schulräumen besteht die Maskenpflicht weiter. Es bleibt allerdings jeder Schülerin und jedem Schüler sowie allen in Schule tätigen Personen unbenommen, im Außenbereich freiwillig eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen.

Wichtig: Maskenpflicht im ÖPNV

Die seit dem 24.04.2021 geltende Corona-Notbremse und die aktuelle Coronaschutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen schreiben die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske im ÖPNV vor.

Bitte denken Sie daran, dass Ihre Kinder im Schulbusverkehr entsprechende Atemschutzmasken nutzen müssen.

Hinweis: Kinder von 6 Jahren bis einschließlich 15 Jahren können ersatzweise eine medizinische Maske tragen.