Hinweise an Familien, deren Kinder als Kontaktpersonen gelten (Informationen des Gesundheitsamts Euskirchen)
1. Versuchen Sie bestmöglich die Vorgaben für Quarantäne einzuhalten (s.u.)! 2. Nehmen Sie bitte nur dann Kontakt zu Haus-oder Kinderarzt auf, wenn Ihr Kind Symptome zeigt! Haus-und Kinderärzte sind nicht primär für die Testung von gesunden Kontaktpersonen zuständig. 3. Wenn Ihr Kind als enge Kontaktperson identifiziert wird, erhalten Sie von der für Sie zuständigen Kommune per Post eine schriftliche Anordnung zur Absonderung („Quarantäne“) und einen Testgutschein. Dies kann einige Tage dauern. Wir sind bemüht, Sie darüber hinaus auch telefonisch zu kontaktieren. 4. Eine angeordnete Absonderung wird nicht durch einen unauffälligen Test beendet! Die komplette Quarantänezeit muss abgewartet werden. [...]